Erledigung von Aufgaben nach Weisung der Mitgliedsgemeinde: (Erfüllende Gemeinde wird im Namen der Mitgliedsgemeinde tätig)
- die Vorbereitung und den Vollzug der Beschlüsse der beteiligten Gemeinde,
- die Besorgung der Geschäfte, die für die beteiligte Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen (Geschäfte der laufenden Verwaltung),
- die Vertretung der beteiligten Gemeinde in gerichtlichen Verfahren und förmlichen Verwaltungsverfahren, soweit die erfüllende Gemeinde nicht selbst Beteiligter ist.
Darüber hinaus erledigt die erfüllende Gemeinde folgende weitere, in der Gemeinschaftsvereinbarung festgelegte, übertragene Aufgaben der Mitgliedsgemeinde nach deren Weisung:
1. Personalangelegenheiten
2. Aufstellung der Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen und deren Überwachung
3. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
4. die Führung der Kassengeschäfte der Mitgliedsgemeinden
5. die Erhebung von Abgaben
6. die Erstellung von Finanzierungsplänen
7. die Beantragung von Fördermitteln sowie deren Abrechnung und Bearbeitung von
Verwendungsnachweisen
8. die Durchführung von Bauordnungsmaßnahmen
9. die Erarbeitung von Satzungsentwürfen und Rechtsverordnungen
10. die statistischen Erhebungen
11. die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten auf den Gemeindestraßen
12. Aufgaben des Schulverwaltungsamtes
13. Aufgaben im Bereich Kindertagesstätten
14. die Verwaltung des kommunalen Wohneigentums
15. die Verwaltung der kommunalen Friedhöfe
16. die Vorbereitung von Wahlen
17. die Liegenschaftsverwaltung.