Ab 29.12.2009 ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie wirksam, die das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtern soll.
Dienstleister sind entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie
- natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, oder
- juristische Personen, die in einem EU-Staat niedergelassen sind,
und Dienstleistungen in selbständiger und entgeltlicher Tätigkeit in einem EU-Staat anbieten.
Weitere Informationen können Sie folgenden Seiten des Sächsischen Amt24 entnehmen: