Urnengemeinschaftsanlagen
Information zu den Urnengemeinschaftsanlagen auf den Friedhöfen der Stadt Rothenburg, OT Uhsmannsdorf und Lodenau
Gemäß § 18 Abs. 6 unserer Friedhofssatzung vom 28.02.2007 mit 3. Änderung vom 07.12.2011 haben die Hinterbliebenen kein Recht zur Anlegung und Gestaltung der Grabfläche der Urnengemeinschaftsanlage. Blumen und Gebinde für die dort Bestatteten dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden. Das Betreten der Rasenfläche der Urnengemeinschaftsanlage ist für Unbefugte nicht gestattet. Die Hinterbliebenen erwerben kein Nutzungsrecht an der Grabstätte.
Ordnungswidrig im Sinne des § 124 Abs. 1 Ziff.1 der Sächsischen Gemeindeordnung handelt nach § 35 Abs. 1 der Friedhofssatzung, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Friedhof oder seine Einrichtungen verunreinigt oder beschädigt oder Rasenflächen der Grabstätten unberechtigterweise betritt. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach Abs. 2 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Stadtverwaltung Rothenburg
Zuständiges Amt:
Fachbereich Bau und Finanzen
- Telefon: (035891)772-44
- Fax: (035891)772-77
Zuständige(r) Mitarbeiter:
Frau Förster
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