Stadtplanung | Zukunftsstrategie
Zukunftsstrategie
So wie sich jeder von Zeit zu Zeit über seine persönlichen Ziele Gedanken macht, so müssen wir auch darüber nachdenken, was für eine Stadt, was für ein Rothenburg (und Ortschaften) wir unseren Kindern hinterlassen wollen.
Wo liegen unsere Zukunftschancen? Wie wollen wir uns entwickeln?
Gemeinsam werden wir ein Bild von der Zukunft entwerfen. Von diesem Bild können und wollen wir uns lenken und leiten lassen. Deshalb nennt man diese Art der Zielsetzung auch Leitbild. Der Stadtrat hat sich einmütig dazu bekannt, gemeinsam mit vielen interessierten Bürgern und Bürgerinnen ein Leitbild für unsere Stadt mit ihren Ortschaften zu entwerfen. Dieses ist vergleichbar mit einem Kompass, der das große Schiff namens Stadt durch die nächsten Jahre navigieren soll.
Den Leitbildprozess haben Studenten der Hochschule Zittau/Görlitz begleitet.
In einer Belegarbeit haben sie eine Gegenüberstellung der Stadt Rothenburg mit der umgebenden Region erarbeitet. Dabei werden Probleme in der Wirtschaft, die Schrumpfungsprozesse der Nachwendezeit, der demographische Wandel, die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und deren Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor thematisiert.
Darüber hinaus werden die Stärken und Schwächen der Stadt Rothenburg mit einem gezielten Blick von außen beurteilt. Dabei wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Als eine weitere Intension möchten die Autoren neue Impulse und Handlungsoptionen vorstellen, die den Selbstfindungsprozess der Stadt und ihrer Bürger hin zu einer bürgernahen Stadt fördern soll. Die vollständige Analyse können Sie hier lesen oder herunterladen.
Mit der Inanspruchnahme der Förderrichtlinie für Demografie des Freistaates Sachsen erarbeiteten die KEM (Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH) und die Stadt Rothenburg ein nachhaltiges Rahmen- und Handlungskonzept für den Stadtrat, die Stadtverwaltung und alle an der Stadtentwicklung beteiligten Akteure.
Zunächst wurde in einer ersten Phase eine umfangreiche Bestandsanalyse mit abgeleiteten Prognosen erstellt, die im Stadtrat und während einer Bürgerversammlung am 28.01.2013 öffentlich diskutiert wurden.
In einer zweiten Phase, der Erarbeitung des Konzeptes, wurden fachspezifisch Ziele und Maßnahmen mit wichtigen Vertretern des öffentlichen Lebens diskutiert und erarbeitet. In einer zweiten Bürgerversammlung am 22.04.2013 wurde der Konzeptentwurf öffentlich vorgestellt und diskutiert.
Für die zukünftige Arbeit von Stadtrat und Stadtverwaltung stellt es ein verbindliches Rahmen- und Handlungskonzept dar und ist Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.
Da das Konzept regelmäßig fortzuschreiben ist, wurde dies im Jahr 2022 erfolgreich in Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM) umgesetzt. Mit der Fortschreibung der Zukunftsstrategie werden die Ziele, Maßnahmen sowie inhaltlichen und räumlichen Schwerpunkte für die künftige Stadtentwicklung aktualisiert. Die fortgeschriebene Zukunftsstrategie soll wieder der entscheidende Handlungsleitfaden für den Stadtrat, die Stadtverwaltung und weitere stadtentwicklungsrelevante Institutionen/Akteure sein. Zudem stellt sie eine notwendige Grundlage für die zukünftige Fördermittelbewilligung dar.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan beschreibt die Umweltqualitätsziele für das gesamte Gemeindegebiet. Er überspannt dabei einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren. Im wesentlichen stellt der Landschaftsplan einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen dar. Dazu zählen u.a. Zielsetzungen für Freiflächen in den Ortslagen, Ausdehnung und Grenzen der Siedlungstätigkeit, Vorschläge für Ausgleichsflächen, Wanderwege, Bepflanzungsmaßnahmen sowie Vorrangflächen für Naturschutz.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan.
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben enthält der Plan Hinweise auf bestehende fachgesetzlichen Bestimmungen beruhende Planungen, die sich auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde auswirken.
Dem Flächennutzungsplan ist ein Begründung (Erläuterungsbericht) beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen sind.
Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist kein Baurecht ableitbar. Dies ist Aufgabe nachfolgender Bebauungspläne.
Bebauungspläne
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und beschränken sich auf Teile des Gemeindegebiets. Sie enthalten für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und Regeln, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z. B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch über öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen. Daneben können auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern getroffen werden
Bebauungsplan Nr. 34 "Innenstadt - Einkaufszentrum Horkaer Straße"
In der Stadtratssitzung am 12. September 2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Innenstadt – Einkaufszentrum Horkaer Straße“ beschlossen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg am 12.08.2020 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. In Folge dessen lag der Bebauungsplan in der Zeit vom 09.09.2020 bis einschließlich 09.10.2020 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls an dem Vorhaben beteiligt. Nach Beendigung der Auslage und Ablauf der Beteiligungsfrist für die Träger öffentlicher Belange erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Rothenburg die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Daraufhin hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2021 den Bebauungsplan Nr. 34 "Innenstadt - Einkaufszentrum Horkaer Straße" als Satzung beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 35 "Komplex für Schule und Freizeit"
In der Stadtratssitzung am 07. November 2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Komplex für Schule und Freizeit“ beschlossen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg am 17. Juni 2021 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. In Folge dessen lag der Bebauungsplan in der Zeit vom 09.07.2021 bis einschließlich 10.08.2021 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls an dem Vorhaben beteiligt. Nach Beendigung der Auslage und Ablauf der Beteiligungsfrist für die Träger öffentlicher Belange erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Rothenburg die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Daraufhin hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Dezember 2021 den Bebauungsplan Nr. 35 „Komplex für Schule und Freizeit“ als Satzung beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“
In der Stadtratssitzung am 09. Oktober 2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“ beschlossen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg am 13.07.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. In Folge dessen lag der Bebauungsplan in der Zeit vom 12.09.2022 bis einschließlich 11.10.2022 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls an dem Vorhaben beteiligt. Nach Beendigung der Auslage und Ablauf der Beteiligungsfrist für die Träger öffentlicher Belange erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Rothenburg die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Daraufhin hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2023 den Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“ als Satzung beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 38 „Werkstraße Uhsmannsdorf“
In der Stadtratssitzung am 07. Oktober 2020 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Werkstraße Uhsmannsdorf“ beschlossen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg am 09.03.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. In Folge dessen lag der Bebauungsplan in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 10.05.2022 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls an dem Vorhaben beteiligt. Nach Beendigung der Auslage und Ablauf der Beteiligungsfrist für die Träger öffentlicher Belange erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Rothenburg die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Daraufhin hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. in seiner öffentlichen Sitzung am 10. August 2022 den Bebauungsplan Nr. 38 „Werkstraße Uhsmannsdorf“ als Satzung beschlossen.
Städtebauliche Satzungen
Neben den Bebauungsplänen gibt es noch weitere städtebauliche Satzungen:
A. Innenbereichssatzungen
1. Die Gemeinde kann nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen (Klarstellungssatzung).
2. Die Gemeinde kann nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind (Entwicklungssatzung).
3. Die Gemeinde kann nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Ergänzungssatzung).
B. Außenbereichssatzung
Für bebaute Bereiche (z. B. Splittersiedlungen) im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, kann die Gemeinde gemäß § 35 Abs. 6 BauGB bestimmen, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben (innerhalb der Siedlung) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
C. Sanierungssatzung
Gemäß § 142 BauGB kann die Gemeinde ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierung durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets beschließt die Gemeinde als Satzung.
Innerhalb des Geltungsbereiches einer solchen Satzung gelten gemäß § 144 BauGB bestimmte Genehmigungsvorbehalte vor allem im Grundstücksverkehr. Die Festlegung als Sanierungsgebiet ist zudem Voraussetzung für den Einsatz staatlicher Städtebauförderungsmittel.