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Ansprechpartner|Behördenwegweiser

Tel.: 035891/772 – (Durchwahl)

Fachbereichsleitung Allg. Verwaltung, Ordnung, Sicherheit-20

Sekretariat

Angelegenheiten des Bürgermeisters, Terminvereinbarungen,

allgemeine Auskünfte

-11

Einwohnermeldeamt

Ab-, An- und Ummeldungen, Ausweise, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Wohngeldanträge, Fundsachen

-31

Öfftl. Ordnung und Sicherheit/Gewerbe/KiTa

Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung, Plakatierung/Sondernutzungserlaubnis, Genehmigung Feuerwerke und offener Feuer, Kindertagesstättenverwaltung

-30
Soziales/Arbeitsschutz/Wahlen-23
Personalangelegenheiten-24

Kultur/Tourismus/Archiv

Stadtfest, Website, Amtsblatt, Vereine, Bibliothek, Museum, Fremdenverkehr, Öffentlichkeitsarbeit, Archiv

-33

Brand- und Katastrophenschutz, Feuerwehren

Bezüge Hähnichen, Assistenz Bau, Beteiligungsverwaltung

-41
Schiedsstelle-32

Gemeindlicher Vollzugsdienst

Verwarngelder, Anliegerpflichten

-21
Fachbereichsleitung Bau und Finanzen-40

Kämmerei

Stadtkasse, Vollstreckung, Mahnwesen, Spendenbescheinigungen, Stundungen

-42/-43

/-46

Steuern/Friedhofswesen/Parkanlagen

Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Friedhofssatzungen, Parkpflege, Denkmäler, Kriegsgräberstätte

-44/-45

Finanzverwaltung

Haushalt, Betriebe gewerblicher Art, KLR

-53

Gebäudemanagement

Hochbau, Energiepolitik

-50/-55/-56

Liegenschaften

Grundstücksverwaltung, Pachtangelegenheiten, Versicherungen, Hausnummernvergabe, Kleingärten, Sportanlagen

-45

Straßenbau/Bauhof

Straßenbeleuchtung, Gewässerunterhaltung, Winterdienst, Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen

-52

Bauleitplanung/Stadtsanierung/Verkehrsangelegenheiten

Bebauungspläne, Bauanfragen, Ausgleichsbeträge, Stadtsanierung, Anträge Baumfällungen, verkehrsrechtliche Anordnungen

-51

Standesamt – Stadtverwaltung Niesky

Eheschließungen, Geburtenanmeldung, Vaterschaftsanerkennungen, Beurkundungen von Sterbefällen, Kirchenaustritte

0 35 88/

28 26 22

Zweckverband Abwasser Rothenburg/O.L.7 78 03
Stadtwerke Rothenburg4 06 77
Gemeindeverwaltung Hähnichen

- 21 oder

035894/

3 04 15

 

Die Stadt Rothenburg/O.L. und die Gemeinde Hähnichen haben sich zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen.

 

Dabei nimmt die Stadt Rothenburg/O.L. für die Gemeinde Hähnichen die im "Sächsischen Gesetz für Kommunale Zusammenarbeit" festgeschriebenen Aufgaben eines Verwaltungsverbandes wahr.

 

Zur Gemeinde Hähnichen zählen die Ortsteile Hähnichen, Quolsdorf, Spree und Trebus.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hähnichen

Am Schöps 1

02923 Hähnichen

Tel.: 035894/30415

Fax: 035894/36722

E-Mail:

 

Abwasserzweckverband „Schöpsaue“ Verwaltung     035772 42123

Bereitschaftsdienst bei Störungen     035772 41566

 

Trinkwasserzweckverband „Neiße-Schöps“ 

https://www.twzv.info/

Stördienst     035827 72034

oder (außerhalb der Dienstzeiten)     03588 201182

 

 

Verwaltungswegweiser

Die Stadtverwaltung Rothenburg bietet den Bürgern, gewerblichen Dienstleistern und Gästen viele Verwaltungsdienstleistungen an. Eine Übersicht vieler gesetzlich vorgeschriebener Verwaltungsleistungen der Stadt Rothenburg/O.L. finden Sie unter folgendem Link im Sächsischen Amt24 (unterer Bereich):

Wenn Sie nicht wissen, ob die Stadt Rothenburg/O.L. für Ihre gewünschte Verwaltungsleistung verantwortlich zeichnet, so können Sie im Sächsischen Amt24 ermitteln, wer in Ihrer Lebenslage bei Ihrem Wunsch auf Verwaltungsleistung die zuständige Behörde ist. Dabei erhalten Sie für die Leistungen der Stadt Rothenburg und der anderen Behörden zusätzlich viele Informationen über rechtliche Grundlagen, ggf. einzureichende Dokumente usw.:

Möchten Sie ein Verwaltungsverfahren mit der Stadt Rothenburg/O.L. als zuständiger Behörde abwickeln, so können Sie sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder elektronisch mit uns in Verbindung setzen.

Unsere Adresse ist:
Stadt Rothenburg/O.L.
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Tel./Fax: 035891 772-0 / 035891 772-77

 

Möchten Sie als Bürger der Europäischen Union in Rothenburg in selbstständiger und entgeltlicher Tätigkeit Dienstleistungen anbieten, dann können Sie von den Erleichterungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie profitieren ...