Kontrast:
 
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ergänzungssatzung Spree

02. 05. 2023

Bekanntmachung der Gemeinde Hähnichen

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB zur Ergänzungssatzung Innenbereich Spree

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung vom 01.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Spree gefasst. In der Gemeinderatssitzung  wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung Spree, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 08.03.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der anliegenden Planzeichnung.

 

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung Spree in der Fassung vom 08.03.2023 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

 

vom 12. April 2023 bis einschließlich 11. Mai 2023

 

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg

Zimmer 102, (Sekretariat)

Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und

14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und

14.00 - 18.00 Uhr.

                  

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite

sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Spree, unberücksichtigt bleiben.

 

 

Prof. Dr. Matthias Zscheile

Bürgermeister