Kontrast:
 
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ergänzungssatzung Nieder Neundorf

11. 07. 2023

Bekanntmachung
der Stadt Rothenburg


Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
zur Ergänzungssatzung Innenbereich Nieder Neundorf


Der Stadtrat der Stadt Rothenburg hat in seiner Sitzung vom 11.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Nieder Neundorf gefasst. In der Stadtratssitzung am 05.07.2023 wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder Neundorf, bestehend aus der Planzeich-nung, den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 24.05.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der anliegenden Planzeichnung.

 

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder Neundorf in der Fassung vom 26.05.2023 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

 

vom 08. August 2023 bis einschließlich 07. September 2023

 

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg
Zimmer 102, (Sekretariat)

 

                               Montag, Mittwoch, Freitag    09.00 - 12.00 Uhr
                                                                Dienstag    09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
                                                           Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

 

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Schwarzes Brett innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungs-satzung Spree, unberücksichtigt bleiben.

 

 

Philipp Eichler
Bürgermeister