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Bekanntmachung der Gemeinde Hähnichen

23. 11. 2023

erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

zur Klarstellungssatzung Innenbereich Quolsdorf

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung vom 01.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Quolsdorf gefasst. In der Gemeinderatssitzung am 03.04.2023 wurde der erste Entwurf der Klarstellungssatzung Quolsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 20.03.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Aus der bereits erfolgten Beteiligung erfolgten einige Änderung der Satzung. In der Gemeinderatssitzung am 07.11.2023 wurde der erneute Entwurf der Klarstellungssatzung Quolsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 26.10.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der anliegenden Planzeichnung.

 

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Klarstellungssatzung Quolsdorf in der Fassung vom 26.10.2023 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

 

vom 11. Dezember 2023 bis einschließlich 10. Januar 2024

 

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg

Zimmer 102, (Sekretariat)

 

                        Montag, Mittwoch, Freitag          09.00 - 12.00 Uhr

                                                   Dienstag          09.00 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

                                               Donnerstag          09.00 12.00 Uhr und 14.00 18.00 Uhr.

 

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungssatzung Quolsdorf, unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

Prof. Dr. Matthias Zscheile

Bürgermeister