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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Photovoltaikfreiflächenanlage Uhsmannsdorf“

15. 02. 2024

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Photovoltaikfreiflächenanlage
Uhsmannsdorf“

 

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 die den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Photovoltaikfreiflächenanlage Uhsmannsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A), den textlichen Festsetzungen (Planteil B) und Begründung mit Umweltbericht, einschl. Grünordnungsplanung in der Fassung vom 19.01.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Umweltbericht enthält grundsätzliche Aussagen zu Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Bodenarten Klima, Wasserhaushalt, Orts- und Landschaftsbild sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfes einschließlich der Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.

 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich von Uhsmannsdorf, direkt an der Kreisstraße K 8412 gelegen, und umfasst Teilflächen der Flurstücke 417, 418, 419, 420, 421/1, 421/2, 464, 465, 466, 467 und 468 der Gemarkung Uhsmannsdorf Flur 1. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41

„Photovoltaikfreiflächenanlage Uhsmannsdorf“ in der Fassung vom 19.01.2024 einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

 

vom 11. März 2024 bis einschließlich 11. April 2024

 

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg, Zimmer 102, (Sekretariat)

 

Montag                        09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

 

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Schwarzes Brett innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 oder per E-Mail an möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Photovoltaikfreiflächenanlage Uhsmannsdorf“ nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können

 

Philipp Eichler

Bürgermeister