Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur teilweisen Straßenumbenennung der Stadt Rothenburg/O.L.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Benennung von Straßen ist gemäß § 5 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) Angelegenheit der Gemeinden.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses Nr. 23/2024 vom 08.05.2024 wird die Umbenennung der in der Kategorie Ortstraße - Bestandsverzeichnis Nr. 44 von Rothenburg/O.L. - eingetragenen Straßenabschnitte der Friedenstraße (im Lageplan farbig rot gekennzeichnet) in Hochschulstraße verfügt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Rothenburg, Fachbereich Bau und Finanzen, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L. einzulegen.
Rothenburg, den 14.05.2024
Philipp Eichler
Bürgermeister der Stadt Rothenburg/O.L