Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rothenburg/Oberlausitz
Die Bundeswehr plant auf den Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen
zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für
Granatmaschinenwaffen (SB GraMaWa) gehören.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die
Infrastrukturmaßnahmen
Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffe
ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung
der zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die
Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig.
Mit Schreiben vom 02.05.2024 an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Abteilung obere Forst- und Jagdbehörde
hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des
Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG eröffnet und festgestellt, dass für
die beantragten Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von
mehr als 10 Hektar erforderlich ist.
Nach § 18 Abs. 1 UVPG ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu sind die Antragsunterlagen
und der UVP-Bericht für die Dauer von einem Monat zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht liegen in der Zeit vom
23.07.2024 bis 23.08.2024
im Rathaus der Stadt Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/Oberlausitz
zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Das antragstellende Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat zu dem oben genannten Antrag
die folgenden entscheidungserheblichen Unterlagen vorgelegt:
Vorhaben Neubau Platzrandstraße:
Unterlage 3 – Erläuterungen
3.2 Allgemeine Baubeschreibung
Unterlage 4 – Öffentlich-rechtliche Zulässigkeit
4.3 Lärmschutzgutachten
Unterlage 5 – Nachweise, Gutachten und Berechnungen
5.1 Geotechnischer Bericht
5.2 Vorstatische Betrachtungen
5.3 Belastungsklassenermittlung
5.4 Wassertechnische Berechnungen
5.5 Tabellarische Übersichten
5.6 Konzept Kampfmittelräumung
Unterlage 6 – Planunterlagen Straßen- und Ingenieurbau
6.1 Karten/Kataster
6.7 Lärmschutz
6.8 Baustellenlogistik
Vorhaben Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffe:
Unterlage 4 – Erläuterungen
4.2 Allgemeine Baubeschreibung
Unterlage 6 – Planunterlagen Straßen- und Ingenieurbau
6.1 Geotechnischer Bericht (Auszug Teil GraMaWa)
6.5 Konzept Kampfmittelräumung
Unterlage 7 – Planunterlagen Straßen- und Ingenieurbau
7.1 Karten/Kataster
Vorhaben Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffe:
Unterlage 7 – Planunterlagen Umwelt
7.1 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)
7.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen
7.2.1 Maßnahmenübersichtspläne
7.2.2 Maßnahmenpläne
7.2.3 Maßnahmenblätter
7.2.4 Vergleichende Gegenüberstellung Eingriffe und Kompensation
7.3 Umweltfachliche Untersuchungen
7.3.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan
7.3.2 Artenschutzfachbeitrag
7.3.3 Faunagutachten
7.3.4 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
7.3.4.1 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung - FFH-Gebiet „Niederspreer Teichgebiet
und Kleine Heide Hähnichen“
7.3.4.2 FFH-Verträglichkeitsvorprüfung - FFH-Gebiet „Neißegebiet“
7.3.4.3 FFH-Verträglichkeitsprüfung - FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Oberlausitz“
7.3.4.4 FFH-Ausnahmeunterlage - FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Oberlausitz“
7.3.5 SPA- Verträglichkeitsvorprüfung
7.3.5.1 SPA-Verträglichkeitsvorprüfung - SPA-Gebiet „Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt“
7.3.5.2 SPA-Verträglichkeitsvorprüfung - SPA-Gebiet „Neißetal“
7.3.5.3 SPA-Verträglichkeitsprüfung - SPA-Gebiet „Muskauer und Neustädter Heide“
7.3.4.4 SPA-Ausnahmeunterlage - SPA-Gebiet „Muskauer und Neustädter Heide“
7.3.6 Waldumwandlungsantrag
7.3.7 Wasserrahmenrichtlinie
Diese Unterlagen sind Gegenstand der öffentlichen Auslegung.
Nähere Auskünfte zu den Vorhaben und der möglichen Entscheidung im Waldumwandlungsverfahren
nach § 45 Abs. 2 BWaldG erteilen
- die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des
Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg; Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt
E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de,
- der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Bautzen, Ingenieurbau,
Fabrikstraße 48, 02625 Bautzen; Ansprechpartnerin: Frau Ina Pyttel; E-Mail: PoststelleB1@sib.sachsen.de.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1) Die maßgeblichen Planunterlagen, nach denen die Vorhaben zur Ausführung gelangen sollen, liegen
bei der Stadtverwaltung Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/Oberlausitz
im Sekretariat (Raum 102) in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.
Des Weiteren liegen die maßgeblichen Planunterlagen in den Gemeinden Krauschwitz, Rietschen sowie
Weißkeißel im o. g. Zeitraum aus.
Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden
Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten:
- im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt unter:
https://www.uvp-portal.de/node/4277,
- auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: https://www.bundesimmobilien.
de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc.
2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024,
- bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des
Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de
- oder bei der Stadtverwaltung Rothenburg/Oberlausitz Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/Oberlausitz
schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben.
Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe
nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren
einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu den Vorhaben
abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).
3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen,
Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu den Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens
durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst –
Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an
diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei den geplanten Vorhaben handelt es sich
um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten
Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger der Vorhaben,
den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die
Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Termin erörtert.
6) Die Behörden, der Träger der Vorhaben, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig
Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden
von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so
können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
7) Der Erörterungstermin ist vorgesehen in der KW 42 (14. - 18.10.2024). Zu diesem Termin erfolgt
gesonderte Einladung.
8) Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung
durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu übergeben ist. Es wird
darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann,
dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung
des Erörterungstermins beendet ist.
9) Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten
werden nicht erstattet.
10) Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit
zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.