Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L.
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat am 08.12.2021 die Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. (Beschluss-Nr. 89/2021) beschlossen und in der öffentlichen Stadtratssitzung am 04.09.2024 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. in der Fassung vom 01.07.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 01.07.2024 werden neue Bauflächen entsprechend dem zu erwartenden Bedarf ausgewiesen und zur Abrundung angepasst sowie laufende Bauleitplanverfahren aufgenommen. Der vorliegende Vorentwurf umfasst folgende Teilflächen:
Ä1 |
| "Auenweg" | Darstellung als Wohnbaufläche/ gemischte Baufläche |
Ä2 | "Noeser Straße 11 a" | Darstellung als gemischte Baufläche | |
Ä3 | "Erlicht" | Darstellung als gemischte Baufläche | |
Ä4 | "An der Nieskyer Straße" | Darstellung als gemischte Baufläche | |
Ä5 | "Weidelandstraße" | Darstellung als gemischte Baufläche | |
Ä6 | "Quolsdorf" | Darstellung als gemischte Baufläche | |
Ä7 | "Nieder - Neundorf" | Darstellung als Wohnbaufläche/ gemischte Baufläche | |
Ä8 | "Spree" | Darstellung als Wohnbaufläche/ gemischte Baufläche | |
Ä9 | "Lodenau" | Darstellung als gemischte Baufläche | |
"Komplex für Schule und Freizeit" | Darstellung als Gemeinbedarfsfläche | ||
Ä11 | "Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." | Darstellung als Gemeinbedarfsfläche/ Wohnbaufläche | |
Ä12 | "Gewerbegebiet Flugplatz" | Darstellung als Gewerbliche Bauflächen | |
Ä13 | "Solarpark Steinbach" | Darstellung als Sondergebietsfläche | |
Ä14 | "Photovoltaikfreiflächenanlage Uhsmannsdorf" | Darstellung als Sondergebietsfläche | |
Ä15 | "Photovoltaikanlage Trebus" | Darstellung als Sondergebietsfläche |
Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. in der Fassung vom 01.07.2024 einschließlich der Planungsbericht und Umweltbericht für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 09. September 2024 bis einschließlich 11. November 2024
zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg, Zimmer 102, (Sekretariat)
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.
Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.desowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungeninnerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 oder per E-Mail an möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.