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Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L.

05. 09. 2024

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat am 08.12.2021 die Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. (Beschluss-Nr. 89/2021) beschlossen und in der öffentlichen Stadtratssitzung am 04.09.2024 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. in der Fassung vom 01.07.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

 

Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 01.07.2024 werden neue Bauflächen entsprechend dem zu erwartenden Bedarf ausgewiesen und zur Abrundung angepasst sowie laufende Bauleitplanverfahren aufgenommen. Der vorliegende Vorentwurf umfasst folgende Teilflächen:

 

Ä1

 

"Auenweg"

Darstellung als Wohnbaufläche/ gemischte Baufläche

Ä2

 

"Noeser Straße 11 a"

Darstellung als gemischte Baufläche

Ä3

 

"Erlicht"

Darstellung als gemischte Baufläche

Ä4

 

"An der Nieskyer Straße"

Darstellung als gemischte Baufläche

Ä5

 

"Weidelandstraße"

Darstellung als gemischte Baufläche

Ä6

 

"Quolsdorf"

Darstellung als gemischte Baufläche

Ä7

 

"Nieder - Neundorf"

Darstellung als Wohnbaufläche/ gemischte Baufläche

Ä8

 

"Spree"

Darstellung als Wohnbaufläche/ gemischte Baufläche

Ä9

 

"Lodenau"

Darstellung als gemischte Baufläche

Ä10

 

"Komplex für Schule und Freizeit"

Darstellung als Gemeinbedarfsfläche

Ä11

 

"Bürgerzentrum Rothenburg/O.L."

Darstellung als Gemeinbedarfsfläche/ Wohnbaufläche

Ä12

 

"Gewerbegebiet Flugplatz"

Darstellung als Gewerbliche Bauflächen

Ä13

 

"Solarpark Steinbach"

Darstellung als Sondergebietsfläche

Ä14

 

"Photovoltaikfreiflächenanlage Uhsmannsdorf"

Darstellung als Sondergebietsfläche

Ä15

 

"Photovoltaikanlage Trebus"

Darstellung als Sondergebietsfläche

 

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. in der Fassung vom 01.07.2024 einschließlich der Planungsbericht und Umweltbericht für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar 

 

vom 09. September 2024 bis einschließlich 11. November 2024

 

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg, Zimmer 102, (Sekretariat) 

Montag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

 

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

 

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.desowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungeninnerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 oder per E-Mail an möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rothenburg/O.L. nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.